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Umweltfreundliche Prinzipproduktion in Color-P

AlsUmweltfreundliches UnternehmenColor-p legt Wert auf die soziale Verantwortung des Umweltschutzes. Vom Rohstoff über die Produktion bis hin zur Lieferung folgen wir dem Prinzip der umweltfreundlichen Verpackung, um Energie und Ressourcen zu sparen und die nachhaltige Entwicklung der Bekleidungsverpackungsindustrie zu fördern.

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Was ist GREEN PACKAGING?

Grüne Verpackungen können wie folgt definiert werden: die maßvolle Verpackung, die recycelt, wiederverwertet oder abgebaut werden kann und während des gesamten Lebenszyklus des Produkts weder dem menschlichen Körper noch der Umwelt schadet.

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Grüne Verpackungen sollen insbesondere folgende Bedeutung haben:

1. Paketreduzierung implementieren (Reduce)

Grüne Verpackungen sollten maßvolle Verpackungen mit einem Minimum an Schutz, Komfort, Verkaufs- und anderen Funktionen sein. Europa, die Vereinigten Staaten und andere Länder setzen bei der Entwicklung unschädlicher Verpackungen auf die Reduzierung von Verpackungen als erste Wahl.

 

2. Verpackungen sollten leicht wiederverwendbar oder recycelbar sein (Wiederverwendung und Recycling)

Durch die wiederholte Verwendung von Materialien, das Recycling von Abfällen, die Herstellung von Recyclingprodukten, die Verbrennung von Wärmeenergie, Kompostierung, Bodenverbesserung und andere Maßnahmen wird der Zweck der Wiederverwendung erreicht. Es belastet die Umwelt nicht und nutzt die Ressourcen voll aus.

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3. Verpackungsmüll kann verrotten (abbaubar)

Um dauerhafte Abfälle zu vermeiden, sollten nicht recycelbare Verpackungsabfälle zersetzt und verrottet werden. Industrieländer weltweit legen Wert auf die Entwicklung von Verpackungsmaterialien mit biologischem oder photochemischem Abbau. Reduzieren, Wiederverwenden, Recyceln und Abbaubar – die 3R- und 1D-Prinzipien für die Entwicklung umweltfreundlicher Verpackungen sind im 21. Jahrhundert allgemein anerkannt.

 

4. Verpackungsmaterialien sollten für den menschlichen Körper und Organismen ungiftig sein.

Verpackungsmaterialien dürfen keine giftigen Stoffe enthalten oder der Gehalt an giftigen Stoffen muss unterhalb der entsprechenden Grenzwerte liegen.

 

5. Während des gesamten Produktionszyklus von Verpackungsprodukten darf es weder zu Umweltverschmutzung noch zu öffentlichem Schaden kommen.

Das heißt, dass Verpackungsprodukte von der Rohstoffsammlung über die Materialverarbeitung, die Herstellung der Produkte, die Produktnutzung und das Abfallrecycling bis hin zur endgültigen Behandlung während des gesamten Lebenszyklus keine Gefahren für den menschlichen Körper und die Umwelt darstellen dürfen.

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Veröffentlichungszeit: 22. April 2022